Ruhestand
Der Ruhestand ist bei vielen Rentenempfängern eher ein Unruhestand. Denn oftmals reicht die Rente nicht für einen geruhsamen Ruhestand, die Rentner müssen häufig noch einer Nebentätigkeit nachgehen, um den Ruhestand wirklich genießen zu können und sich die kleinen Extras genehmigen zu können.
Ob das der Sinn der Sache ist, bleibt umstritten, es ist eine Tatsache, dass oft die Rente für den Ruhestand nicht ausreichend ist. Wer in den Vorruhestand oder die Frühverrentung gehen möchte, muss für jeden Monat, den er eher in den Ruhestand geht mit Abschlägen von 0,3% für jeden Monat, den er das Renteneintrittsalter vorzieht, rechnen.
Diese Abschläge summieren sich auf maximal 18%. Das bedeutet, wer mit 60 statt mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, dem werden 18% von seiner Rente abgezogen. Dieser Abzug ist auch nicht begrenzt auf die Zeit bis zum Renteneintrittsalter von 65 Jahren, sondern bleibt auch für darüber hinaus bestehen.
Bei der Altersteilzeit verhält es sich ähnlich. Bei den häufig geringen Renten, können sich viele Menschen diese Abzüge nicht leisten und sind daher gezwungen, den Ruhestand hinauszuschieben.