Frühverrentung
Frühverrentung und dann das Leben genießen, davon sprachen vor einigen Jahren noch viele Menschen. Mittlerweile hat sich das geändert. Es ist gar nicht mehr so einfach, früher in Rente zu gehen. Frühverrentung war ab 60 Jahren möglich.
Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre ist auch diese Altersgrenze gestiegen. Frühverrentung ist demnächst erst ab Eintritt des 63. Lebensjahres möglich. Und für jeden Monat, den man früher in Rente geht, wird die diese um 0,3% gekürzt. Bis maximal 18%, das entspricht einem Zeitraum von 5 Jahren, den man den Renteneintritt vorziehen kann. Diese Grenze von 60 Jahren bis 63 Jahren für die Frühverrentung wird stückweise angehoben. Betroffen hiervon sind die Jahrgänge bis 1951.
Jüngere können erst mit 63 die Frühverrentung beantragen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es noch für Frauen in bestimmten Fällen und Menschen mit einer Behinderung. Aber ob sich die Frühverrentung nach diesen Abzügen noch rechnet, das sollte sich jeder genau ausrechnen lassen. Denn was nützt der Vorruhestand, wenn man womöglich auf eine Nebentätigkeit angewiesen ist, um ihn finanzieren zu können?
Das Modell der Altersteilzeit wird es demnächst auch nicht mehr geben und daher sollte man die Höhe der Rente kennen, bevor man sich entschließt, früher in den Ruhestand zu gehen. Man muss auch sicher sein, dass die Anspruchsvoraussetzungen vorhanden sind, die Beitragszeiten passen und der Arbeitgeber mitspielt.