Altersteilzeit
Altersteilzeit, davon wird kaum noch gesprochen. Denn für viele Arbeitnehmer ist der Zugang zur Altersteilzeit deutlich erschwert worden oder sie können sich für die Altersteilzeit gar nicht mehr entscheiden. Bis Ende 2005 war die Altersteilzeit für viele Arbeitnehmer eine wunderbare Alternative zur Frühverrentung. Der Betrieb hatte Vorteile davon, der Arbeitnehmer ebenfalls.
Der Vorruhestand lockte viele Beschäftigte, die somit auch Platz für jüngere Werktätige machten. Aber seit dem 01.01.2006 ist die Grenze für den Eintritt in die Altersteilzeit auf 63 Jahre, statt bis dahin 60 Jahre angehoben worden. Das hat natürlich zu tun mit der Anhebung der Altergrenze für die Altersrente. Wer zwischen Anfang 1946 und Ende 1948 geboren ist, kann jetzt mit 63 Jahren in die Altersteilzeit eintreten, wer hingegen in den Jahren 1949 bis Ende 1951 geboren ist, kann auch mit 63 Jahren die Altersteilzeit beginnen, muss aber Abschläge von 0,3% pro Monat hinnehmen. Diese Abschläge betragen maximal 7,2% der Altersrente. Das spricht den zwei Jahren bis zum Renteneintrittalter von 65 Jahren.
Für nach 1951 geborene ist die Altersteilzeit gar nicht mehr möglich. Es ist also ein Auslaufmodell. Wirklich interessant ist sie nur für diejenigen, die von 1951 geboren wurden. Alle anderen müssen sich genau beraten lassen und die jeweiligen Abschläge ausrechnen lassen. Frühverrentung ist sowieso in den allermeisten Fällen mit Rentenabschlagsbeträgen verbunden, das betrifft auch die Erwerbsminderungsrente Und der Ruhestand ist nur zu genießen, wenn die Rente auch ohne Nebentätigkeit zum Leben reicht.