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postheadericon Vorruhestand

Wer in den Vorruhestand gehen will, sollte sich zuvor genau über die momentanen Gesetze informieren. Galt bis vor kurzem noch die pauschale Aussage „wer 45 Jahre versichert war, kann in Rente gehen“, so trifft dies heute nicht mehr ganz zu.

Renteneintrittsalter

Zum einen wurde das generelle Renteneintrittsalter erhöht, zum anderen gelten nicht mehr dieselben Beitragszeiten wie vor einigen Jahren und nicht alle bisher angerechneten Zeiten werden heute noch eingerechnet.

Generell gilt, dass man mindestens 55 Jahre alt sein muss, wenn man in Frührente geht. Außerdem gehört dazu die so genannte „doppelte Freiwilligkeit“, das heißt, dass der Arbeitnehmer den Antrag stellt und sein Arbeitgeber mit dem Vorruhestand einverstanden sein muss.

Abzüge

Fakt ist weiterhin, dass man für jedes Jahr, das man früher in Rente geht, Abzüge von der späteren Rente erhält, daher lohnt es sich, vorher auszurechnen, ob man sich mit dem Modell der Altersteilzeit finanziell nicht besser steht. Diesen Betrag kann man anhand der jährlichen Rentenübersicht, die man erhält, oder mit einem Rentenrechner, ausrechnen.